Die Campingplatzverwaltung heißt Sie herzlich Willkommen und wünscht Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Wir bitten Sie zum Wohle aller Camper um Beachtung der nachfolgenden Punkte:
1. Sicherheit
Das Befahren des Campingplatzes ist nur den Campern gestattet, für Besucherfahrzeuge ist das Campinggelände gesperrt. Innerhalb des Campinggeländes gilt „Schritt-Tempo“. Auf den Plätzen ist jeweils für die Abstellmöglichkeit eines PKW´s zu sorgen. Vor den Toiletten besteht Halteverbot.
Ausnahmen: Halten zum Aus- und Einsteigen für Behinderte. Lastkraftwagen dürfen nur mit besonderer Genehmigung zum Be- und Entladen auf das Gelände.
2. Platzgestaltung und -pflege
Die Gestaltung der Parzelle ist unbedingt vorher mit dem Platzbetreiber und Platzwart abzusprechen. Da übermäßige Blumenbepflanzung den Charakter eines Campingplatzes verändert, sind diese nur in geringen Umfang gestattet. Das Entfernen und Beschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen ist nur mit Genehmigung des Platzbesitzers und der angrenzenden Nachbarn erlaubt. Alle Anpflanzungen gehen auf Kosten des Pächters der Parzelle. Bei Aufgabe des Platzes dürfen diese Anlagen nicht entfernt werden. Der Rasen ist regelmäßig zu mähen.
Geschieht dieses nicht, sieht sich der Verpächter veranlasst, gegen eine Gebühr von jeweils 30,00€ den Rasen mähen zu lassen.
Bei Anschaffungen die, die das Bild des Platzes wesentlich verändern, ist die Genehmigung der Platzverwaltung einzuholen.
Alle baulichen Veränderungen oder Anbringungen außerhalb der Wohnwagen, z.B. Satellitenschüsseln, Wohnwagenüberdachungen usw., müssen vom Platzinhaber genehmigt werden.
3. Ruhezeiten
Der Camper hat im Interesse der Gemeinschaft und mit Rücksicht auf seine Mitmenschen für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Es sind daher folgende Ruhezeiten unbedingt einzuhalten:
Mittagsruhe: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Nachtruhe: 23.00 Uhr bis 06:30 Uhr
Während dieser Zeiten darf kein Fahrzeug den Platz befahren. Dieses gilt auch bei offenen Schranken. Während der Mittagspause sowie an Sonn- und Feiertagen darf der Rasen nicht gemäht werden. Eltern sollten ihre Kinder während dieser Zeit zur Ruhe anhalten. Radiogeräte, Recorder, Fernseher und andere Musikgeräte dürfen nur mit solcher Lautstärke betrieben werden, dass der Nachbar nicht gestört wird. Die Grenzen des Nachbargrundstückes sind zu respektieren.
4. Wasser
Auf jedem Stellplatz darf nur eine Wasserleitung außen und eine Innen installiert werden. Als Zuleitungsschläuche dürfen nur für Trinkwasser zugelassene, geeignete Schläuche, wie z.B. Aquapal ( kein Industrie- oder Gartenschlauch), verwendet werden. Da Garten- und Industrieschläuche Brutstätten für Bakterien sind, schaden diese nur Ihrer Gesundheit. Vor jeder Wasserstelle muss ein Absperrhahn angebracht sein. Nach wie vor darf das Leitungswasser nicht zum Gießen von Blumen und sonstigen Anpflanzungen verwendet werden. Dafür benutzen Sie bitte eine Wassertonne, die das Regenwasser auffängt. Das Aufstellen jeglicher Pools und das Autowaschen der PKW´s ist aus Umweltgründen auf dem gesamten Gelände strengstens untersagt.
Bei längerer Abwesenheit (hauptsächlich im Winter) sollte die Strom-, Gas-, und Wasserversorgung unterbrochen werden. Die Anschlüsse für Abwasser sind so anzubringen, dass sie bei Störungen im Kanalnetz jederzeit zugänglich sind.
5. Offene Feuerstellen
Offene Feuerstellen (Grill) dürfen lediglich mit Holzkohle angezündet werden. Jeglicher Funkenflug ist zum Wohle der Gemeinschaft zu Vermeiden.
6. Müllbeseitigung
Anfallende Abfälle sind getrennt sortiert an der Müllannahmestelle zu den Öffnungszeiten, die je nach Saison bekannt gegeben werden, abzugeben. Glasflaschen sind in den bereitgestellten Glas-Container zu entsorgen. Gras und Grünabfälle sind nur in dem bereitgestellten Anhänger zu lagern. Die Beseitigung von Sperrmüll ist Angelegenheit des Pächters.
7. Sanitäranlagen
Im Sinne der Hygiene sind die Toilettenanlagen sauber zu verlassen. Kleinkinder unter 6 Jahren müssen von ihren Eltern zur Toilette begleitet werden.
8. Hunde
Die Hunde sind an der Leine zu führen. Das Ausführen der Hunde hat außerhalb des Campingplatzes zu erfolgen. Der Besitzer des Hundes ist verpflichtet, den Kot zu beseitigen.
9. Übernachtungsgäste
Übernachtungsgäste sind grundsätzlich in der Anmeldung namentlich zu melden.
10. Winterdienst
Auf dem Platz wird bei Schnee und Glätte nicht gestreut. Die Straßen werden nicht geräumt. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die am Eigentum des Campers entstehen können, muss abgelehnt werden. Bei Tauwetter ist der Platz für jegliche PKW-Verkehr gesperrt.
11. Ausnahmen von der Platzordnung
Ausgenommen von dieser Platzordnung sind die durchzuführen Arbeiten der Platzverwaltung einschließlich der hierfür notwendigen Fahrzeuge.
12. Sonstiges
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Punkte sowie bei einem störenden Verhalten in der Gemeinschaft, sehen wir uns gezwungen, zum Schutz der anderen Camper, Strafe bis zur Platzräumung zu erheben.
13. Wassersport und Baden auf eigene Gefahr
Das Wasser im Elisabethsee wird im Sommer regelmäßig auf seine Wasserqualität untersucht.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Wassersport unter anderem das Schwimmen im Elisabethsee und im kleinen Teich am Spielplatz auf eigene Gefahr geschieht. Eltern haften für Ihre Kinder.
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und erholsame Stunden auf dem Campingplatz.
Die Platzordnung gilt ab Juni 2021
Tobias Hülsewig
Eigentümer
Campingplatz „Elisabeth-See“
Platzordnung